Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staupenschlag

Züchtigung mit dem Staupbesen als (idR. ehrenmindernde) Körperstrafe; ua. bei Diebstahl, Unzucht und Ehebruch; zT. an einer Staupsäule vollstreckt, zT. auf dem Weg durch die Straßen (zB. bis vor das Stadttor); häufig verbunden mit Brandmarkung und Landesverweisung; auch: der einzelne Schlag bzw. Streich