Staupenschlagen, n.
Staupenschlagen, n.
wie Staupenschlag
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[ehebruch und hurerey] da eine eheliche person dergestalt zum andernmahl sich vergehen wird [wird sie bestraft] mit staupenschlagen und verweisung des landes1536/44 HannovStKdg. 224 Faksimile
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würde auch jemands eines andern braut ... wissentlich beschlafen, [soll] der brautschender ... mit staupenschlagen des landes ewig verwiesen werden1580 Sachsen/Sehling,EvKO. I 1 S. 388 Faksimile
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so jemandt bey tage oder bey nacht heimlicher betrieglicher weise einen andern sein guth stilt ..., so wird er ... mit staubschlagen und mit verweisung des landes strafetEnde 16. Jh. NeumünsterKirchsp. 243
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soll der freveler nach befindung der verletzung vnd gewragten schadens entweder mit staubschlagen oder mit der gefencknuß ... gestrafft werden1603/05 HambGO. IV 54
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soll gegen denselben, welcher wissentlich einen falschen eyd schweret ... mit staupenschlagen oder abhauung beyder finger und landes-verweisung verfahren werden1636 CCHolsat. I 209 Faksimile
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gegen den ubertretern ... mit leibs-straff, staupenschlagen und dergleichen ... verfahren werden soll1689 Beier,Schelten 54 Faksimile
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abgoͤttische schwartzkuͤnstler, zauberer, teuffels-banner, vestmacher, waffen-segner ... sollen ... mit dem feuer, staupenschlagen, verlust der ehre ... abgestraffet werden1723 Lünig,CJMilit. 115 Faksimile
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das amt des henkers, schinders, abdeckers, freymanns ist, die marter vorzunehmen, das henken, staupenschlagen, an den pranger stellen, selbstmoͤrder zur erde bringen1785 Fischer,KamPolR. I 295 Faksimile
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do aber einer ohne nothzucht oder zugethane gewalt ein solch kind fleischlich erkannt, derselbe sol mit staupenschlagen unsers landes ewig verwiesen werden1803 RepRecht XI 134