Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stechhelm
Artikel davor:
Stechelpfennig
stechen
Stechen
Stecher
Stecherei
stechern
Stecherwort
Stechgeld
Stechgeselle
Stechgezeug
Stechhelm
, m.
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ein schwerer Turnierhelm mit schmalem Sehschlitz; als Teil des Stechzeugs; insb. in der Heraldik
vgl.
Turnierhelm
- [Taxordnung:] ein adlbrief mit ainem gekrausten stechhelm umb 60 fl.1545 Fellner-Kretschmayr II 97Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- auch auf dem stech-helme gleiche helm-zierde mit des landes und haupt-stadt des landes Meissen wappen1721 Knauth,Altenzella IV 14Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- vom helme: es gab stechhelme, offene helfem mit oder ohne buͤgel, geschlossene thurnierhelme, gitterhelme. durch den helm unterschied man die ritterschaft1785 Fischer,KamPolR. I 498Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß nur adeliche und ihnen gleich geachtete personen einen offenen helm oder turnirhelm fuͤhren duͤrfen, andere hingegen einen geschlossenen oder stechhelm aufs wappen setzen muͤssen1801 RepRecht VIII 253Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Artikel danach:
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Stechkalb
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