Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stechhelm

Stechhelm

, m.

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ein schwerer Turnierhelm mit schmalem Sehschlitz; als Teil des Stechzeugs; insb. in der Heraldik
vgl. Turnierhelm
  • [Taxordnung:] ein adlbrief mit ainem gekrausten stechhelm umb 60 fl.
    1545 Fellner-Kretschmayr II 97
  • auch auf dem stech-helme gleiche helm-zierde mit des landes und haupt-stadt des landes Meissen wappen
    1721 Knauth,Altenzella IV 14
  • vom helme: es gab stechhelme, offene helfem mit oder ohne buͤgel, geschlossene thurnierhelme, gitterhelme. durch den helm unterschied man die ritterschaft
    1785 Fischer,KamPolR. I 498
  • daß nur adeliche und ihnen gleich geachtete personen einen offenen helm oder turnirhelm fuͤhren duͤrfen, andere hingegen einen geschlossenen oder stechhelm aufs wappen setzen muͤssen
    1801 RepRecht VIII 253