Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stechkalb
Artikel davor:
Stecher
Stecherei
stechern
Stecherwort
Stechgeld
Stechgeselle
Stechgezeug
Stechhelm
Stechhengst
Stechhof
Stechkalb
, n.
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schlachtreifes Kalb
- die gemesste gutte steckkälber, das pfund umb 1 ß1598 WürtLTA.2 I 505
- [ein küehirt bekommt] von einem jerling oder steckkalb alle fronvasten vier pfenning und soll ein jeder, der viehe hat ... von jedem steckkalb auch insonderheit ein gwenleib geben16. Jh. OberkirchStatB. 383
- [metzger sollen nachfolgender gestalt aushauen:] ein pfund fleisch von guten rindern, kühen und stechkälbern pro zween kreuzer1698 HohenzollLO. 729