Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stechkanne
Artikel davor:
Stecherei
stechern
Stecherwort
Stechgeld
Stechgeselle
Stechgezeug
Stechhelm
Stechhengst
Stechhof
Stechkalb
Stechkanne
, f.
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ein Hohlmaß für Flüssigkeiten, insb. Tran
- das qvarteel [thran] rechnet man auf 12 stech-kannen, und eine stech-kanne haͤlt 16 mingelen1726 Bohn,Kaufmann1 II 474
- mengel, der 16te theil eines stübchens und einer stechkanne1768 BremWB. III 148
- die stechkanne: ... in einigen gegenden besonders nieder-deutschlandes ein maß flüssiger dinge, welches ungefähr so viel wie ein stübchen ist1780 Adelung IV 697Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)