Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stechroß

Stechroß

, n.

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wie Stechpferd 
  • der ban der herren von st. Alban ... gat ... so tieff in den Rin, als einer mit einem stechross und einem ritspiess in den Rin geritten ... mag
    1383 Burckhardt,Hofr. 143
unter Ausschluss der Schreibform(en):