Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stechscheibe
Artikel davor:
Stechkalb
Stechkanne
Stechmesser
Stechpfennig
Stechpferd
Stechquart
(Stechrecht)
(Stechrechtstag)
Stechroß
Stechschaf
Stechscheibe
, f.
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kleine Schützenscheibe für den Stechschuß
vgl.
Scheibe (III),
Schießhaus
- dem schuͤtzengebrauch nach ... die stechscheiben durch die siebener auffgehenckt und ... die stechschuͤsse angefangenDiarEurop. 23 (1671) App. VI 35
- fuͤr die schuͤzen, die in rennscheiben gut geschossen haben, folget die kleine oder stech-scheibe, dies entscheidet den haubt- und nebengewinn1757 Estor,RGel. I 560Faksimile (ca. 153 KB)