Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stechscheibe

Stechscheibe

, f.

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kleine Schützenscheibe für den Stechschuß 
  • dem schuͤtzengebrauch nach ... die stechscheiben durch die siebener auffgehenckt und ... die stechschuͤsse angefangen
    DiarEurop. 23 (1671) App. VI 35
  • fuͤr die schuͤzen, die in rennscheiben gut geschossen haben, folget die kleine oder stech-scheibe, dies entscheidet den haubt- und nebengewinn
    1757 Estor,RGel. I 560