Stechschuß, m.

Schuß (I) für den Stichentscheid bei einem Wettschießen
  • jeder schütz einen stechschuss
    16. Jh. SchwäbWB. V 1678 Faksimile
  • wann aber ihrer etliche wären, so ... gleich viel schuss an der zahl guth hätten, selbige sollen alssdann nach dem nagel ... einen stech-schuss thun
    1700 Ewald,RheinSchützenges. 203
  • [schuͤtzen-ordnung:] jedoch ist keiner 4 schuß zu legen verbunden, sondern stehet ihm frey, sich mit zwey renn- und so viel stech-schuß zu vergnuͤgen, und also auch nur fuͤr 2 buͤchsen zu legen
    1716 CAustr. III 823 Faksimile