Stechware, f.
Stechware, f.
Vieh, das zur Schlachtung (I) bestimmt ist
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[befehl] die nothdurfft an victualien, als kaͤlber und anderer stechwaar ... one verzug beyzueschaffen1665 Reyscher,Ges. XVI 1 S. 477 Faksimile
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weilen die stech-waar von denen metzgern zum oͤfftern nicht fideliter angezeigt, und dißfalls vieles unterschlagen worden ... [sollen] die thorwarth das unter den thoren hereinbringende vieh ordentlich aufzeichnen1744 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 553 Faksimile