Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steckbrief
Artikel davor:
Stechschuß
(Stechspiel)
(Stechtag)
(Stechung)
Stechware
Stechwein
Stechwort
Stechzettel
Stechzeug
Steckbaum
Steckbrief
, m.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
gerichtliches oder amtl. (Rund-)Schreiben, das andere Gerichte und Behörden dazu auffordert, die Verhaftung eines flüchtigen Straftäters oder Schuldners vorzunehmen; später auch als öffentliche (zB. in Zeitungen publizierte) Aufforderung, den Gesuchten ausfindig zu machen; oft mit einer genauen Beschreibung des Flüchtigen; zT. hat der Steckbrief eine verfahrensrechtliche Beweisfunktion
bdv.:
Haftbrief (I)
- bringet auch einer einen verfesten man fur gerichte vnd bittet satzunge vber jnen, vnd der man leugnet die verfestunge oder acht, die mus der cleger mit seinem acht vnd steckebrieue zu handt ehr der satzunge beweisen1541 König,ProzAnh. 358vVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- des nachtes vonn seynnem aigenenn diener ... ermordet, welcher tetter durch steck brieffe mit eynnem kuntschaffter zcu Lembergk ... ergriffen1551 PBB.(Halle) 97 (1976) 240
- wuͤrde hingegen der schuldner ... die flucht zu ergreiffen, ... so wollen wir, daß derselbe sogleich ... mit steckbriefen von dem magistrat ... mit benennung seines nahmens, beschreibung seiner statur, ansehens [verfolget werde]1682 Siegel,CJCamb. I 108 f
- die gerichte jedes orts, unter welchen der entlauffene banqueroutirer ... belanget werden koͤnte, [sollen] denen creditoribus ... offene patente und steck-briefe mittheilen1715 CCMarch. II 2 Sp. 53Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- soll der fluͤchtige missethaͤter durch offene steck-brieffe, worinnen dessen person, aͤusserliche gestalt und kleidung so viel moͤglich beschrieben, ... verfolget ... werden1717 BrandenbKrimO. VII § 2Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- wuͤrde aber dergleichen moͤrder fluͤchtig, so soll ... er mit steck-briefen verfolget ... auch sein mit dem namen gezeichnetes bildniß an galgen oͤffentlich gehencket ... werden1723 Lünig,CJMilit. 827Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- es soll aber der fluͤchtige missethaͤter durch offene steck-briefe, worinnen dessen person, aͤusserliche gestalt und kleidung, so viel moͤglich genau beschrieben, auch die veruͤbte that geldet werden mus, aufs schleunigste verfolget, und selbige an allen, an denen heer- und land-strassen gelegenen orten angezeiget [werden]1736 BrschwLO. II 834Faksimile - in Google Books
- [Formular des gwalts-patents:] zu faßung dieses NN ... krafft dieses unsers steckbrieffs ... alle amtliche hand zu biethen1742 BernStR. VII 1 S. 371Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- wenn bey remittirung des delinquenten ad forum delicti des judicis dieses fori steck-briefe und requisition ... vorher gegangen, [sind] die aufgewandte kosten ... zu erstatten1746 CCHolsat. I 213Faksimile - in Google Books
- [dass] unser justizrath ... gratis emanirende proclamata, edictalcitationen, steckbriefe u.s.w. gleichfalls ohne entgeld zu inseriren ... zu fordern hat1750 SystSammlSchleswH. II 2 S. 727
- steckbriefe: dasienige schreiben, womit der peinliche richter den fluͤchtigen missethaͤter verfolget. es wird darinnen desselben person, die beschaffenheit seines coͤrpers, sein alter, stand, verrichtung und alle umstaͤnde, wodurch er kenntbar wird, umstaͤndlich beschrieben mit bitte, daß alle und iede gerichte, denen diese briefe zukommen, selbigen ausforschen, ihn anhalten und an den ordentlichen richter verabfolgen lassen wollen1762 Wiesand 1015Faksimile - in Google Books
- [niederlegung junggebohrner kinder auf den gassen:] die exponenten ... werden durch steck-briefe verfolget, wenn man argwohn und verdacht auf sie hat1768 HambGSamml. V 274Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß aus dem zucht- und arbeitshause zu T. ... züchtlinge zu entkommen gelegenheit gefunden und derer ihrenthalber erlassenen steckbriefe ohnerachtet nicht wieder zu erlangen gewesen1774 CSax. I 1015Faksimile - in Google Books
- wenn dem foro delicti der auffenthalt des angeschuldigten nicht bekannt seyn sollte, so werden besonders sodann offene steckbriefe an alle benachbarte gerichte erlassen, wenn der angeschuldigte sich vor ganz kurzer zeit auf die flucht begeben hat1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 1569
- die steckbriefe laͤßt man zuweilen in den oͤffentlichen zeitungen einruͤcken1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 1570
- die steckbriefe sind gerade wie die requisitorialschreiben eingerichtet, nur daß sie an keinen bestimmten richter gerichtet sind, sondern, wenn sie nicht in zeitungen eingeruͤckt werden (welches das beste ist), offen circuliren1798 Grolman,KrimRWiss. 419Faksimile (ca. 211 KB)
- [registratur:] steckbriefe unter dem namen des fluͤchtigen1803 WeistNassau II 401Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß fuͤr jeden, der als solcher in jaunerlisten, steckbriefen oder obrigkeitlichen signalements ausgeschrieben ... falls er ... todt oder sonst lebendig eingebracht wird, eine praͤmie ersten falls von zwanzig fuͤnf gulden, letztenfalls von fuͤnfzig gulden bezahlt werden soll1804 SammlBadStBl. I 1453
- steckbriefe (litterae arrestoriae): öffentliche offene urkunden, worin der richter jede obrigkeit, in deren gerichtsbezirk sich der genau beschriebene flüchtige betreten lässt, zu dessen ergreifung und auslieferung auffordert1804 Hevelke,JurWB. I 609
- wenn personen, die wegen eines kriminal-vergehens ... beschuldigt sind, aus dem kanton ... entweichen, so sollen solche ... durch förmliche steckbriefe oder signalements verfolgt werden1809 HdbSchweizStaatsR. 170Faksimile (ca. 375 KB)
- hat jeder gensd'arme ... die ... ihm mitgetheilten steckbriefe ... sich genau bekannt zu machen1810 GesAnhBernb. III 226Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
gerichtliche Vollstreckungsanordnung, die den Schuldner (I) verpflichtet, entweder zu zahlen oder sich in Haft zu begeben
bdv.:
Steckzettel
vgl.
Steckung (II)
Sachhinweis: J.v. Auersperg, Balbin's Liber curialis I (Prag 1810) 135
III
im Zunfthandwerk: Sendschreiben, womit ein entflohener Handwerksgeselle ausfindig gemacht werden soll
bdv.:
Fledermaus (I 1)
- [gesellen, die sich heimlich weg machen, sollen] durch steck-briefe und subsidiales ... aufgetrieben werden1692 SammlVerordnHannov. III 453Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [zwangsmittel der gesellen-bruderschaft gegen fluͤchtige gesellen:] oft schickt man ihnen auch steckbriefe oder sogenannte fledermaͤuse nach1774 Wagner,Civilbeamte II 150Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ein abwesender gescholtener zunft-genosse wird aufgetrieben ... ausser dem ort durch abschickung von steckbriefen an die zuͤnfte oder einruͤckung seines namens in die kundschaften der wandernden gesellen1815 WirtRealIndex II 226Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
IV
in der katholischen Kirche: Rundbrief an alle Konvente, der über das Entlaufen eines Mönchs oder einer Nonne informiert
- [dass] die geistlichkeit an die von ihren ordensgeneralen ihr zukommende steckbriefe ... sich zu halten gewohnet seye, hingegen einiger zwang oder koͤrperliche bestraffung derley anzuhaltenden personen ... keineswegs eingestanden werden mag1772 CJEcclAustr. 100
- steckbriefe, welche von den auswaͤrtigen ordensgeneralen bisweilen wegen eines mitbruders in die kloͤster geschickt zu werden pflegten, sollen, wenn sie itzo in ein kloster kaͤmen, sogleich der landesstelle uͤbergeben werden1790 LexÖstVerordn. 282Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)