Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stecken/stecken

Stecken

, m.
I Pfahl (I), Pflock, Palisade, Stange
  • 1 Grenzpfahl; Palisade, Zaunpfahl, insb. eines Bann- oder Grenzzauns, im Pl. auch für den Zaun selbst; in Stecken liegen eingezäunt sein
  • 2 Pflock, der vor js. Haustür oder Besitztum in den Boden gerammt wird; als Symbol für ein Nutzungs- oder Durchgangsverbot aufgrund von Verfehlungen gegen die Dorfgemeinschaft, etwa nicht bezahlten Schulden oder Nichterscheinen vor Gericht
  • 3 Weinbergpfahl; meton. die (jeweils mit einem Stecken beginnende) Rebzeile, als Maßeinheit für die abzuleistende Arbeit im Weinberg
  • 4 Pflock, Pfahl zum Anbinden von Mensch oder Tier
  • 5 Stange (III) zum Aufstecken und Ausstellen der Köpfe von Hingerichteten
  • 6 zugespitzter schmaler Pfahl zum Durchstoßen eines menschlichen Leibes
II Stock als (Schlag-)Waffe; ua. als Werkzeug für Prügelstrafen und Züchtigungen
III Richterstab, Gerichtsstab, als Zeichen der Gerichtsgewalt; auch Stab (I) eines sonstigen Amts- oder Würdenträgers, auch als königliche Insignie
IV eine Maßeinheit für Holzscheite
V Bauholz, Brennholz

stecken

, v.
I (eine Fahne, ein Zeichen, einen Pfahl usw.) aufrichten, an etw. anbringen, heften (I), (in den Boden) stoßen, einrammen
II (zB. an einem Pfahl) an der obersten Stelle feststecken, festmachen; insb. in Bezug auf abgetrennte Körperteile, die nach einer peinlichen Strafe ausgestellt werden
III aufgesteckt, aufgerichtet, angeheftet sein
IV mit Palisaden, Pfählen umgeben, einhegen
V sich (an einem Ort, in einem best. Zustand) befinden, befindlich sein; stecken bleiben verbleiben, verharren
VI hineintun, hineinstecken; jm. etw. in die Hand stecken jm. etw. übergeben, überlassen; von Geld: zu Beutel stecken an sich nehmen
VII hineinbegeben, (hinein)bringen; sich in Schulden stecken sich verschulden; in Gefahr stecken gefährden; in Brand stecken anzünden
VIII jn. einsperren, in Haft nehmen
IX aufhalten, (be)hindern, verbieten; ins Stecken geraten sich verzögern, zum Erliegen kommen
X (einen Termin, einen Gerichtstag) festsetzen, festlegen; formelhaft: stecken und legen 
XI jn. stecken lassen jn. im Stich lassen
XII jn. (steckbrieflich) suchen (lassen)