Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steckenfahrer

Steckenfahrer

, m.

wie Stecknitzfahrer 
  • [von der Stadt als Schützen verpflichtete Berufsgruppen:] ... steckenfarer 
    1585 ZLübG. 30 (1940) 301
  • [die salzführer haben] die zahl ihres collegii ... zu proportioniren begehret, damit sowoll sie als die stekenfahrer bei solcher handlung subsistieren könten: so ist fürerst beliebet, dass der salzhandel ein freyes commercium [sei]
    1661 Rigafahrer 357
  • dass die newlich bey der steckenfahrt eingeführete ... reigeordnung sowoll dem kaufman ... als theils salzführern selbst, wie auch denen stekenfahrern nachtheilig sey
    1661 Rigafahrer 358
unter Ausschluss der Schreibform(en):