Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steckenfahrerreiheordnung

Steckenfahrerreiheordnung

, f.

Regelwerk zur Festlegung der Reihenfolge, in welcher die Stecknitzschiffe beladen werden und abfahren dürfen
  • wollen sich die gesambten salzführer deswegen bey erster zusammenkunft freundlich bereden und dessen, wie auch einer billigen fracht halben, also dass e.e. kaufman sich im geringsten nicht darüber zu beschweren haben solle, vereinigen; im fall aber, dass sie sich darüber nicht einigen könten, soll es bey der alten steckenfahrer reigeordnung verbleiben
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