Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steckenknecht

Steckenknecht

, m.

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I milit.: Gehilfe eines Profosen (I); ua. mit Festnahmen und Strafvollstreckung betraut; als sog. unehrlicher Beruf
  • ob ... ein buͤchsen-meister unter andern soldaten zu haͤndeln kaͤme, ... so soll weder profoß noch stecken-knecht hand an ihn legen
    1520 Lünig,CJMilit. 4
  • [daß acht aufwiegler] in eisen verwahrt herauf zu der herrschaft durch profosen und steckenknecht geantwort werden
    1524 Grüll,OÖRobot 86
  • steckenknecht zue fuess zween, hat jeder das monath 8 fl.
    1527/28 Fellner-Kretschmayr II 148
  • hofmarschalckh [erhält] im monat ... tzweyhundert guldin reinisch, davon er aber seine pferdt und diener, auch ain profosen und zwei steckenknecht und vier trabanten auf seine costen underhalten ... soll
    1530 Strobl,Obersthofm. 133
  • den 15. marci füret der profos ob 40 hurn ein ... und ich hab von einen steckenknecht gehört, das ir ob 15 c hie sein gewesen
    1532 BayrStChr. 109
  • dem provosen sollen zwen trabanten und vier steckenknecht zugeordent werden, die ober ime, wa er ampts halben vergweltigt werden wolte, halten sollen
    1. Drittel 16. Jh. Fries,OstfrkBauernkr. I 146
  • dieweil der hyig nachrichter ... das ganz regiment höchlich geschmecht ... hat man den nachrichter auf des herzogen hof gefürt und von einem starkhen stekhenknecht aufgehenckht worden
    1552 BayrStChr. 228
  • da aber jemand dergleichen persohnen [maitressen, concubinen und huren] bey sich haͤtte ... sollen dieselben vom profosen durch den steckenknecht weggenommen und des laͤgers oder garnison verwiesen ... werden
    1672 Emminghaus,CJGerm. II 390
  • 2 provose, 4 stecken-knechte, 1 hencker vor beyde regimenter zu pferde
    1672 Moser,StaatsR. 29 S. 402
  • [daß sich selbige weiber] hinter denen regimentern bey dem regiments-profos einfinden muͤssen, welcher sie ... unter vorfuͤhrung eines gewissen faͤhnleins, so insgemein von dem stecken-knecht getragen wird, in guter ordnung hinter denen regimentern hermarchiren laͤsset
    1720 Lünig,TheatrCerem. II 1234
  • [die peinlichen lebensstrafen:] 4) die zuͤchtigung mit ruthen durch den steckenknecht oͤffentlich oder im gefaͤngnisse
    1771 Zincke,KriegsRGel. 59
  • der steckenknecht: ... ein knecht oder gehülfe des profoßes in dem kriegeswesen, entweder weil er nur mit einem stecken bewaffnet ist, oder weil er die zur züchtigung der soldaten nöthigen stecken herbey schaffen muß
    1780 Adelung IV 701
  • nach dem kriegsrechte wird ein kriegsmann infam, wenn ... er zum profoßen oder steckenknecht gemacht worden ist
    1785 Fischer,KamPolR. I 273
  • profosenjungen oder steckenknechte sind seit dem jahre 1788 als ehrlich erklaͤrt
    1797 KurpfSamml. V Reg. 149
II wie Stadtknecht 
  • soll auch unser stattrichter und seine undtergebne gerichtsdiener schuldig sein, ime, statt quardi haubtman sowohl, auch seinen provosen und steckenkhnechten, ... zu behendigung der straffmässigen beizuspringen
    1586 Veltzé,Stadtguardia 179
  • kumbt herr weibischof, marschalck und kanzler abermal zu uns [zum Kloster] samt vogt, underschultes, lochhüter und 2 statt- oder steckenknecht 
    1614 BambBer. 60, 2 (1899) 33
III ein Kirchendiener, der für Ordnung und Ruhe im Kirchengebäude zu sorgen hat
  • der steckenknecht hat alle jahr zu lohn 3 m. ... dafür ist er schuldig, täglich in der kirchen mit der peitschen aufzuwarten, wen die kinder in und aus der schuelen gehen, ihnen zuwehren, ... damit es in der kirchen allezeit fein stille sei
    1612 Danzig/Sehling,EvKO. IV 217
unter Ausschluss der Schreibform(en):