Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steckgarn
Artikel davor:
Steckenknecht
Steckenmann
Steckenmarkt
Steckenschauer
Steckenschiff
Steckenschlag
Steckenstreich
Steckenwandel
Steckenz
Steckenziehmesser
Steckgarn
, n.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
ein Fangnetz insb. für den Vogelfang, das in die Erde gesteckt wird
- [daß] die nachtgarn im lerchenfang sampt den fälkleintragen nebenst dem steckgarn ganz abgeschafft und verbotten sein solle1618 Machwart,JagdAnsbach 18
- schnee-, lausch- und steck-garne nach hasen zu stellen sind insgesammt unzulaͤssige und verbothene arten, das wildbret zu fangen1783 Krünitz,Enzykl. 28 S. 98Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die rebhuͤhner-jagd ... wie auch der gebrauch der steck-garn kommt den herren raths-aeltern ... ausschlieslich zu1796 Moser,ForstArch. XVII 275
Artikel danach:
Steckgeld
Steckhaufe
Steckhof
Steckkerze
Steckler
Stecklicht
Stecknadel
Stecknadler
(Stecknitzfahrer)