Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steckgeld

Steckgeld

, n.

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I wie Standgeld (I) 
  • das standt- oder steckhgeld auf den jahrmarckten zu E. gefallendt ist auch der statt zuständig und von alter herkommen zu erhaltung derselben jahrmärckten
    1540 Eppingen 814
II zugesteckte Geldsumme für erbrachte Dienste
unter Ausschluss der Schreibform(en):