Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stehlung
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, f.
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Diebstahl
- staͤhlung, schmaͤlerung anderer leuth hab vnd güter und entfrembdung anderer sachen1603 Praetorius,Zauberei 330Faksimile (ca. 402 KB)
- des lasters der ungeziemenden geschencknehmung, der stehlung des gemeinen guths ... straffen sind geld-bußen1717 Brunnemann,InquProz. 267
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