Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steigeramt

Steigeramt

, n.

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Posten, Stellung, Tätigkeit eines 1Steigers (I) 
  • das die geschwornen sollen schichtmeister und steigerampt, auch andere empter unbeschwerdt sein
    1536 ZBergr. 18 (1877) 518
  • es soll kainer, der nicht zimmern vnd auf vesten stain arbeiten kan, zum staigerambt gefoͤrdert werden, dieweil im berg viel an dem zimmern gelegen
    1548 Lori,BairBergr. 258