Steigeramt, n.

Posten, Stellung, Tätigkeit eines ¹Steigers (I)
  • das die geschwornen sollen schichtmeister und steigerampt, auch andere empter unbeschwerdt sein
    1536 ZBergr. 18 (1877) 518
  • es soll kainer, der nicht zimmern vnd auf vesten stain arbeiten kan, zum staigerambt gefoͤrdert werden, dieweil im berg viel an dem zimmern gelegen
    1548 Lori,BairBergr. 258 Faksimile