Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steigerdienst

Steigerdienst

, m.

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wie Steigeramt 
  • es soll keiner, der nicht mit zimmern und auf festem gestein arbeiten kann, zum steiger-dienst befoͤrdert werden, dieweil im berg viel an dem zimmern gelegen
    1619 Lori,BairBergr. 452