Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): steigerlich
Artikel davor:
Steigbügel
1Steige
2Steige
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1Steiger
2Steiger
Steigeramt
Steigerdienst
Steigerer
Steigerkauf
steigerlich
, adj.
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I
preistreibend
- [Verbot der fürkeuff inner vier meil vmb Wien,] damit dardurch den vnderthanen so inner vier meil wegs vmb die statt ligen, ... vrsach geben werde, jre gattungen selbst vnnd ausser dess staigerlichen fürkauffs ... in die statt zu füren1569 ArchÖG. 35 (1865) 137
II
erhöhbar, anhebbar
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