Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steigerlohn

Steigerlohn

, m.

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Entlohnung eines 1Steigers (I) 
  • in die bergkcost gehöret schichtmeister- undt steigerlohn 
    um 1600 Löscher,ErzgBerggebr. I 207
  • werden dabey nur steiger- und arbeitslöhne, bergmaterialien und schmiedekosten; nicht aber die kosten über tage angerechnet
    1794 PreußALR. II 16 § 411