Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steigerlohn
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1Steiger
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Steigerer
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steigerlich
Steigerlohn
, m.
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Entlohnung eines 1Steigers (I)
- in die bergkcost gehöret schichtmeister- undt steigerlohnum 1600 Löscher,ErzgBerggebr. I 207
- werden dabey nur steiger- und arbeitslöhne, bergmaterialien und schmiedekosten; nicht aber die kosten über tage angerechnet1794 PreußALR. II 16 § 411
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