Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): steigern/Steigern
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2Steige
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1Steiger
2Steiger
Steigeramt
Steigerdienst
Steigerer
Steigerkauf
steigerlich
Steigerlohn
steigern
, v.
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I
(Preis, Kosten) erhöhen, anheben
bdv.:
ersteigen (II)
- ob ouch der lenherr die eygenschaft verkoufte ... so hatt der nüw lenherr den alten lenman nüz an sim zinß zu steygeren, alldiewil dz der lenman dz gut in henden hatum 1455 Büron 110Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß sie jerlichs darauß entrichten sollen der stadtkemerei 20 mr., welche heur ihnen auch kein kemerer ... hoher zu steigeren macht haben sol1574 RigaLibr.red. 137Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ausserhalb solcher felle aber, muß der keuffer den schaden vnd verderb deß verkaufften gutts auff sich nehmen, wie er sich denn auch dagegen, so daß verkauffte gutt womit verbessert, oder der werth desselbigen gesteigert, solchs vrtheills wiederumb zugeniessenEiderstLR. 1591 III 24 § 10Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- vnd solle der herr sein einkommen in der gemeind S. nit steigeren moͤgen, sondern sich vernuͤgen an hundert acht vnd sechtzig pfunden1616 Guler,Raetia 173
- so sollen auch die muͤller das mahlgeldt nicht steigern, sondern ... von einem einwohnenden zwey pfennige, vnnd von denen, aus andern zugehoͤrigen doͤrffern kommenden mahlgaͤsten drey pfennige vom scheffel nehmen1644 CCMarch. V 3 Sp. 54Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- das recht, die von dem kayser ... erhaltenen mauth-gefaͤlle einzunehmen, nicht aber ... zu steigeren1752 Greneck 84Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- sollen die zoͤlle und aufschlaͤge ... nicht gesteigert werden1770 Kreittmayr,StaatsR. 309Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
etw. verteuern, zu einem höheren Preis anbieten
- die weil sie ain pinderzunft hoben aufgericht und das pindasich etwas teurer geben den zuvor, so hat inen auch die frau den vorst gestaigert, nemblich: wellicher ain fueder pündholz hackt der in forst ist, soll geben ... 18 kr.1589 Steiermark/ÖW. VI 94Faksimile (ca. 37 KB)
- wann die zehend offentlich verkuͤndt vnd verlihen werden, soll dieselben keiner vnserer amptleuth ... bey vnserer schweren straff staigernBadLO. 1622 Bl. 30rFaksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [wan unseren gesellen] den winter uber zu kaufen nicht gestattet werden solte, ... [konten] die reichen und vormügenden kaufleute ... die wahren steigeren und auftreiben, wie sie wolten1637 Rigafahrer 322Faksimile - in Google Books
- die schuchmacher zech wirdt ebenermassn jahrlich zu dieser landtsimposition ... 20 r. zuetragn, doch solln die wahr oder arbeith keines wegs steigern1676 MHungJurHist. IV 2 S. 526Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
III
verstärken, verschärfen
- es muͤgen aber alle diese gesetzte straff nach gelegenheit der vbertrettung, wan die mehrmals als eins, oder groblich geschehen, von dem fuͤrsten gesteigert werden1583 HadelnLR. V 25Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- sollen alle gefelte urthel einem hochw. hrn. prälaten überbracht, und mögen diese nit allein von ihme bestättet oder die strafen gesteigeret, sondern auch dieselbe gemilteret ... werden1736 EngelbergThalr. 141Faksimile - in Google Books
IV
von Münzen: im Nennwert (über den realen Wert hinaus) erhöhen
vgl.
Steigerung (III)
- so der goltgulden gestaigert, wird andere wahr auch in staigerung komen1525 ErnestLTA. 178Faksimile - digitalisiert im Rahmen von UrMEL
V
jn. zu etw., insb. zu einer erhöhten (Geld-)Leistung nötigen; mit höheren Ausgaben belasten
- sollt ihr [landsknechte] ... die landschaft nicht höher steigern noch anheischen, dann ein monat vier gulden1529 Stolz,WehrverfTirol 84
- [dieselben phenwerthen sollen durch vnnsern perkrichter geschaͤtzt werden,] damit hierinn niemannt zu hoch gestaigert oder beschwaͤrt werde1556 SchwazErf. Art. 4 § 13Faksimile - in Google Books
- es sollte sich auch ... ein jeder an seiner gemachten besoldung begnuͤgen lassen, und den crays nicht weiter mit besserung steigern, bey leibstraf1563 Moser,KreisAbsch. I 276Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- dass die bürgerschafft von den gerichtsdienern, wegen des bürgerlichen gehorsams, bishero sehr gestaigert worden1660 MHungJurHist. V 2 S. 253
- dieweil die judensteuer zu Regenspurg von seinen eltern auf ihn khommen, so hab er doch die juden daselbst weiter unnd hoͤcher, dan die jaͤrlichen kayserlichen judensteuer sej, gestaigert1668 Fugger,Ehrensp. 713Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- daß sie sich mit bachung weiß und schwarzen brods der nothdurfft nach versehen, und am gewicht ... gleich halten, den armen mann nicht steigern und den leuten ursach, ihr brod anderswo zu kaufen, geben sollen1680 Mader,ReichsrMag. IX 375
VI
versteigern
- es sollen ... die auff der glaubiger begern vmbgeschlagene guͤter ... auff anhalten ernennter creditorn ... am steil verkaufft, vnd gesteigert werden1599 LothrLbr. XVII 18Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- sin lehen umb 3 gulden gesteigert worden1638 AbhSchweizR. 24 S. 75
- das nächtliche steigeren der güteren [ist verboten]1666 BernStR. VII 1 S. 705Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Steigern
, n.
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I
wie Steigerung (I)
- wurd er [unnser tschachtlan] aber mer dann einest allso ryttenn oder suss von jemannd zů ryttenn erpettenn, das sol dann beschechen umb den vorgeschribenn solld an wytter steigern1489 Niedersimmental 57Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
II
wie Steigerung (III)
- ergienge ein ober-rheinisches crayspatent gegen das steigern derer gold- und silber-sorten, wie auch wider das einbringen geringhaltiger muͤnzen1773 Moser,KreisVerf. 751Faksimile - in Google Books