Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steigerschicht
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, f.
regelmäßige Arbeitszeit eines 1Steigers (I)
- die steiger-schichten [sind bei den Rechnungen] von der gemeinen arbeiter-schichten zu separiren1669 KurkölnBergO.(A) XI 12Faksimile (Abschnittsbeginn) - in Google Books