Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steigerung
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Steigerkauf
steigerlich
Steigerlohn
steigern
Steigern
Steigerschicht
Steigerung
, f.
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I
Erhöhung, Anhebung (von Preisen, Abgaben uä.)
- [die stattbotten sollen] gehorsam sin, den stab mit fürgebott und andem zu bruchen ... by gewonlichem lon, daz ist von eim fürgebott 1 ₰, und von eyner ... pfändung IIII ₰ on wyter steygrung1460/80 GengenbachStB. 29
- steigerung ... der genanten gült auf 8 seck roggen, 7 s. habern1480 Indersdorf II 72Faksimile (ca. 379 KB)
- das die ... priester sich soͤllicher besoldung an steigerung und mindrung benuͤgen1513 BernStR. VI 1 S. 118Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- die rethe habenn auch macht, die becken zuregierenn, vnd inen das brot noch stegerunge vnd fallen des kornkaufs zusetzen, dem armut zu gut1543 ArnstadtStR. 67Faksimile (ca. 62 KB)
- des weins halb, mag man wol auff die rechnung ... leihen, vnd der leiher [soll] ... nit erhoͤhung oder steigerung suchen1552 WürtNLO. 17rVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- ouch söllent sy gentzlich by der ordenlichen belonung, wie unser herren jnen das bestättiget, blyben, darinn kein steigerung machen noch yemanden darüber wytter beschwären1580/90 LuzernSTQ. IV 276Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- [denen obrigkeiten wird befohlen,] die unterthanen weder mit abfahrt-geld noch ... steigerungen des fertig-gelds und schreib-gelds keines wegs zubeschwaͤren1591 CAustr. I 1Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- unmäßige staigerung ihrer lidt- und taglohn1608 OÖLTfl. III 6 § 4
- schluge aber der werth auf, so hette doch der entlehner destwegen an dem darlehen nichts innen zu behalten oder abzuziehen, sondern uneracht der staigerung daß entlehnete guet in gleicher güete zahl maß oder gewicht wider zu erstatten1654 NÖLO. II 2 § 6
- ein vogt-herr hat von seinem vogt-holden den schuldigen vogt-dienst, jedoch ohne staigerung, ... zufordern1679 TractIurIncorp. II 5Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- bey gleicher strafe darf kein mäkler zu unerlaubtem vor- und aufkaufe, oder sonst zur steigerung des preises der gemeinen lebensbedürfnisse, sich gebrauchen lassen1794 PreußALR. II 8 § 1355
II
Verteuerung (von Waren und Dienstleistungen)
- vorbestimbte staigrung vnd tewrung, die aus berüerter hanndtirung vnd fürkhauf entspringt1528 ArchÖG. 35 (1865) 129
- braͤu-haͤuser auffzurichten [ist] auff dem land ... wegen staiger- und vertheurung des traids verbotten1544 CAustr. I 217Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- abgang und steigerung in allerhandt victualien1585 Reyscher,Ges. XII 443Faksimile - in Google Books
- dieweil sich solche sölheisler ... des hulzens mit gewalt unnderstanndten unnd auf den furkhauf in welten mit grosser verwiestung derselben gearbait, dardurch ... das holz in hohe staigerung gepracht1592 SalzbWaldO.(FRAustr.) 100
- sollen die müther auch acht ... haben, daß keine unordentliche höckung und steigerung ... in den fruchten und getreide ... geschehe1593/94 TrierWQ. 114Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- bey der yetzigh hochn steygerungh der proviant1648 Schreiber,Bergbau 525
- die pfarrherrn im markt G. sollen ... [alles] umb die alte pfärliche stoll und gerechtigkeit erfolgen lassen ... [und nicht] ain staigerung der heirathen und kintstaufen anmaßenEnde 17. Jh. NÖsterr./ÖW. VIII 763Faksimile (ca. 46 KB)
- die staigerung des eysen bewilliget1704 CAustr. I 321Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [gasthaltere haben] den armen zu schaden und nachtheil gemeine kuͤchenspeise, ehe dann sie auf den markt gebracht, aufgekaufft, dadurch dann steigerung und theurunge verursacht1762 Wiesand 720Faksimile - in Google Books
- alle steigerung der berg- und schmiedearbeit, ... des holzpreises und fuhrlohns ist verboten1785 Fischer,KamPolR. II 899Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
III
Geldaufwertung; amtl. Erhöhung des Nennwerts von Münzen (I 1) (insb. über deren realen Wert hinaus)
bdv.:
Münzsteigerung,
Steigern (II)
- den koͤnig ... und ihrer liebden regierung ... dahin zu vermoͤgen, von angeregter steigerung ihrer muͤntz-sorten abzustehen, sondern ihr schrot und korn unserm muͤntz-edict und ordnung gemaͤß zu machen1571 Moser,StaatsR. I 304Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wie die münczordnung im reich zu erhalten und der ungebürlichen schädlichen steigerung golts und silbers gewert ... werde1582 RTTraktat(Rauch) 103Faksimile (ca. 99 KB)
- dardurch dan ufs wenigst hoche staygerung der münz sorten unnd das uf wexlen der guten reichs müntz verhüet würdeRTA.RV. 1586 S. 565
- [muͤntzsteigerung:] anno 1620 wurden ... wegen eigennuͤtziger steigerung der muͤntzen 1 reichs-thaler inmittelst auf 2 fl. 5 gl., ein rheinischer gülden auf 52 gl. ... erhoͤhet1722 Knauth,Altenzella VII 173Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- damit nun aller steigerung und confusion ... das muͤntz-wesen betreffend, widerstanden ... werden moͤge: als ist ... eine ... wechsel-banck aufgerichtet worden1742 Siegel,CJCamb. II 229Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- erliesse der ober-rheinische crays ein erneuertes patent wider die steigerung derer gold- und silber-sorten, wie auch wider das einbringen geringhaltiger muͤnzen1773 Moser,KreisVerf. 751Faksimile - in Google Books
IV
Inflation, Teuerung
bdv.:
Teuerung
- so der goltgulden gestaigert, wird andere wahr auch in staigerung komen1525 ErnestLTA. 178Faksimile - digitalisiert im Rahmen von UrMEL
- demnach die juͤdischheit hiebevor beschreyet gewesen, daß die muͤnzsteigerung ... von ihnen herkommen sey, sie aber ... dieselbe steigerung denen zugemessen, welche die groͤssere muͤntz brechen, in tiegel werffen und kleine sorten ... daraus muͤntzen [lassen]1613 Schudt,JüdMerkw. III 148
- als auch die juͤdischheit hiebevor beschreyet gewesen, daß die muͤnzsteigerung eintzig und allein von ihnen herkommen sey, sie aber sich dessen nicht allein entschuldiget, sondern auch die steigerung denen zugemessen, welche die groͤssere muͤntz brechen, in tiegel werffen und kleine sorten, als pfennig und dreykreutzer daraus muͤntzen und machen lassen1617 Lünig,RA. XIII 718Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- weil man aus der großen übermäßigen steigerung nicht allein handgreifflich verspüre, daß insgemein daraus der mehrern verderben ... und zu allem unziemlichen wucher gewinnsüchtigen leuten thür und thor offen stehe1623 Wielandt,BadMünzG. 149
V
finanzielle Mehrbelastung
VI
Versteigerung
bdv.:
Steigerkauf,
Steigung (I)
vgl.
steigern (VI)
- wirt aber ein gůt oder stuck in die steygrung vnd gant gschlagen vnd der höchst bietender solichs behouptet vnd bezalt, vnd schon ein fründ des stucks begärte, so soll vnd mag ime daßelbig nit heymdienen1551 MurtenStR. 303Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- es soll keine person zu der steigerung zugelassen werden, man wisse dann, daß sie haͤbig vnd zubezahlen hab, vnd so es ein frembder oder außlaͤndischer, er habe genugsamen, vnd deß orts da die steigerung beschicht, gesessenen buͤrgen geben1599 LothrGO. 78Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- [den Forstzehnten] in der steygerung und růff enpfachen1628 ArchBern 40 (1949) 137
- in ruin und abgang gerahtene gůt zů K. [soll man] ... nach beschechner publication in einen offentlichen außrůff und steigerung kommen laßen1679 LaupenAmtsbez. 191Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- es soll solche steigerung ... an dem darzu bestimmten offentlichen gant-platz ... gehalten werden1762 BernStR. VII 2 S. 927Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online" - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- hat der wirkliche besizer der gestohlenen oder verlornen sache sie auf einem markt oder jahrmarkt, in einer öffentlichen steigerung, oder von einem handelsmann, der mit solchen sachen handelt, gekauft, so kann der ursprüngliche eigenthümer sie nur gegen erstattung dessen, was sie jenen gekostet hat, zurück fordernBadLR. 1809 Satz 2280Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
VII
Ersteigertes
- nach solennischer vollendung solcher angedeuter außruͤff, vmbschlagungen, verkauffungen vnd adiudicationen, alsbaldt der steigerer den werth seiner steigerung bezahlt, ... vnd jhme das decret der adiudication wirdt gegeben sein, soll er in possession der jhme adiudicierten ding gesetzt ... werden1599 LothrGO. 79Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit