Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steiggeld
Artikel davor:
Steigeramt
Steigerdienst
Steigerer
Steigerkauf
steigerlich
Steigerlohn
steigern
Steigern
Steigerschicht
Steigerung
Steiggeld
, n.
Kaufpreis einer versteigerten Sache
bdv.:
Steigschilling
- daß zu mehrerer sicherheit des publici alle ... einnehmere derer steig-gelder hinlängliche caution zu bestellen schuldig seyn sollen1749 HornbachGB. 395
- in fällen, da an denen steig-gelderen abwesende participiren, welche bey der auszahlung nicht selbsten zu gegen seyn können, ... soll gleichwohlen von dem versteiger ... der steig-schilling in judicio exhibiret werden1749 HornbachGB. 396
- bey keiner von obrigkeits wegen angeordneten verstaigerung sollen die staiggelder durch einen scribenten eingezogen, sondern dazu besondere curatores massae bestellt ... werden1786 InhaltBadGes. II 578