Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steigriemen

Steigriemen

, m.

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Riemen, der den Steigbügel hält; ua. beim Steigriemenlaufen 
bdv.: Steigleder
  • [der burgermeister gab] seinem rosß die sporen und streckt sich mit gantzer macht, daß ihm beide steigriemen ... zůbrachen
    1563 Wendunm. I 184
  • executionen: durch die spitz-ruthen oder steig-riemen zu lauffen
    L.A.v. Khevenhüller, Observations-Puncten (Kronstadt 1729) 394
  • gassenlaufen auf ruthen oder steigriemen 
    1771 Zincke,KriegsRGel. 59
unter Ausschluss der Schreibform(en):