Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steigriemenlaufen
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Steigriemenlaufen
, n.
(milit.) Strafe, bei welcher der Verurteilte eine Gasse Spalier stehender Soldaten (oft mehrfach) durchschreiten muss, während ihn die Soldaten mit Steigriemen züchtigen
vgl.
Spießrutenlaufen
- nach gestalt der sachen mit eysen und banden, steig-riemen lauffen, auch noch mehr gestraffetL.A.v. Khevenhüller, Observations-Puncten (Kronstadt 1729) 47
- [Verbot schieß-gewehr auf dem felde zu fuͤhren:] wie denn die hiewieder handelnde gemeine ... mit einem 8mahligen respective stieg-riemen- und spießgaͤrten-laufen ... zu condemniren ... sind1737 CCHolsat. I 1274Faksimile - in Google Books
- wenn ein soldat spießruthen oder steig-riemen laufen soll, und sich solcher strafe widersetzet, auch deshalb jemand mit einem messer oder gewehr, oder wie es seyn mag, anfaͤllt um der strafe sich zu entziehen; so soll ... zuforderst die execution des zuerkandten gassenlaufens vollstreckt ... werden, und er sodann ... am leben gestrafet werden1749 CCMarch. Cont. IV 160Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
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