Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steigriemenlaufen

Steigriemenlaufen

, n.

(milit.) Strafe, bei welcher der Verurteilte eine Gasse Spalier stehender Soldaten (oft mehrfach) durchschreiten muss, während ihn die Soldaten mit Steigriemen züchtigen
  • nach gestalt der sachen mit eysen und banden, steig-riemen lauffen, auch noch mehr gestraffet
    L.A.v. Khevenhüller, Observations-Puncten (Kronstadt 1729) 47
  • [Verbot schieß-gewehr auf dem felde zu fuͤhren:] wie denn die hiewieder handelnde gemeine ... mit einem 8mahligen respective stieg-riemen- und spießgaͤrten-laufen ... zu condemniren ... sind
    1737 CCHolsat. I 1274
  • wenn ein soldat spießruthen oder steig-riemen laufen soll, und sich solcher strafe widersetzet, auch deshalb jemand mit einem messer oder gewehr, oder wie es seyn mag, anfaͤllt um der strafe sich zu entziehen; so soll ... zuforderst die execution des zuerkandten gassenlaufens vollstreckt ... werden, und er sodann ... am leben gestrafet werden
    1749 CCMarch. Cont. IV 160