Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steigschilling

Steigschilling

, m.

wie Steiggeld 
  • wann etwa ein ... steiger mit beyschaffung des steig-schillings säumig wäre, und ... mit der execution gegen ihn verfahren werden müßte
    1749 HornbachGB. 396
  • dafern aber bei versteigerung von mobilien, wein und dergleichen der amtsvogt solche vor geleisteter bezahlung verabfolgen lassen wuͤrde, so haͤtte derselbe alsdann fuͤr den steigschilling ... zu haften
    1772 RheingauLändlRQ. 298
  • [schäden durch die Franzosen:] die versteigerung der herrschaftlichen wiesen wird cassirt und ... der bezahlte steigschilling kommt also als werth des heues hierher
    1796 MittSaar 6 (1899) 75