Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steilrecht

Steilrecht

, n., Stielrecht, n.

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Rechtsregel, Regelwerk über den Steilkauf; Verfahren des Steilkaufs
  • erkennen die zwen scheffen vur stilrecht, das der vorderer solt dem schuldner sulchen verkauff zu huss undt zu hoff ... verkundigen
    1532 LuxembW. 26
  • verkauffte guͤter ... koͤnnen nach dem verkauff mit statt- oder steilrecht vnd fuͤrgangener ... insetzung deß kauffers in die possession ... durch den schuldmann inwendig funfftzehen tagen ... eingeloͤst werden
    1599 LothrLbr. XVII 17