Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 3Steiner
Artikel davor:
Steindeckergeselle
Steindeich
Steindreher
Steineichen
Steineicher
steinen
steinen
Steinenherr
1Steiner
2Steiner
3Steiner
, adj.
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aus einem Ort mit Namen oder Namensbestandteil Stein stammend, dort gültig
- vier malter kernen stainer messez zwelf schillinge pfenninge constenzer múnz1296 Stein am Rhein/CorpAltdtOrUrk. III 510
- der hof giltet alle iar ein mvtt kornes vnd ein mvtt habern steiner mazes1299 Hiltpoltstein/CorpAltdtOrUrk. IV 525
- am plaz, wo das traid verkauft [wird], soll ... ein steiner mözen nach der landmaß ... gemacht werden1623 OÖsterr./ÖW. XIV 62