Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): steinern
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steinen
steinen
Steinenherr
1Steiner
2Steiner
3Steiner
Steineramt
Steinereid
steinern
, adj.
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aus Stein(en) hergestellt, gebaut, bestehend; steinerne Zeugen Grenzsteinzeugen; steinernes Kreuz wie Steinkreuz; jm. einen steinernen Rock anziehen jn. ins Gefängnis setzen
bdv.:
steinen (I)
vgl.
Stein (VII)
- ein steineren gewihte ist oͧch do1400/34 Schmoller,StraßbTucherZft. 35Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- die steiner gewolben brücke ... so uber das floß ghet, soll von denen zu C. und L. erhalten werden1566 RheingauLändlRQ. 331
- [es sind drei] weiß steinern zeugen befunden worden, so sich ... wohl zusammen geheurat1568 Kramer,VolkslAnsbach 69
- zogen ihm einen steinernen rock an und warffen ihne in den Wolkenthurm1586 Alsatia 1875/76 S. 132
- ist von der grafschaft ain schöner stainer pranger mitten auf dem marktplaz gebauet ... worden1632 OÖsterr./ÖW. XIV 318
- den ambtleuthen zuzesprechen, wann sie vor einem e. rath reden wollen, daß sie in ihren röckhlein erscheinen ... wann einer mehr im mantel daher khomme, man selbigem einen steinernen rockh anziehen solle1638 BaselRQ. I 1 S. 540Faksimile (ca. 198 KB)
- alle feuer-mauern in der stadt sollen steinern gemacht [werden]1701 LeipzStO. 495Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- épouser une tour: einen steinernen rock anziehen, ins gefängniß kommen1743 Kritzinger,Sprw. 685
- dass er seinen vater S.H. ermordet, ... soll selbst oder durch einen andern an seiner statt eine wallfahrt thun, sein steinern kreutz, drei ellen hoch, setzen lassen1755 AltpreußMschr. 21 (1884) 263
- auf und von der gemeinschaftlichen weide soll ein jeder nachbar anders seine erde holen oder graben als soden zu kappen auf die steinerne befriedigung in den höfen und auf den häusern und nicht zu den koppeln1801 SchleswDorfO. 851