Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steinführer

Steinführer

, m.

Verlader und Transporteur von Steinen (I) 
  • die arbeiter an beiden rechen es sein ... steinführer, schleglknecht, köhler, ... ein jeder soll zur rechten ... zeit morgens und zur nacht ... von der arbeit gehen
    1553/67 Koch,SteirErzberg 170
  • crafft dessen, solle er bei allen vnd ieden stainfiehrern ordenliche schein nemben, wasz vnd wieviel jeder des jahrs stain gefiehrt vnd specifiern wasz zu vndern oder andern gepeüen daruon ist genommen worden
    1635 UnsereHeimat 22 (1951) 81
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