steinig, adj.

mit vielen Steinen (IV, V) bedeckt, durchsetzt; von einer Baulichkeit: steinig machen abreißen, schleifen
  • [ich muß] alle ab- vnd zufuhr durch sehr rauhe steynige straassen, bergauff vnd ab mit geringer auffladung vnd grossem fuhrlohn versolden
    1657 BaselJb. 1913 S. 35
  • [diese schiffleuthe haben das recht erfahrne] steuermeistere aufzustellen, weilen alle fahrzeig durch das steinige sogenannte Gewild und Hellhaggen passiren muͤssen
    1767 Vetter,ORhein 39
  • wäre auch sach, dasz ein man rumig würdt, so soll man das guet steinig machen jahr und tag, bisz jahr und tag umb ist
    oJ. Eifel/GrW. VI 557 Faksimile