Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steinmehl
Artikel davor:
Steinkreuz
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Steinkuhler
Steinlehen
Steinmahd
(Steinmande)
Steinmark
Steinmaß
Steinmauer
Steinmehl
, n.
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Mehl, das beim Mühlvorgang in der Mühle (I), insb. zwischen den Mühlsteinen, zurückbleibt
bdv.:
Stuppmehl
- [dass der mulschreiber] das mit dem czolner anschreib, was man von steinmel vnd kleyen in den kasten legt vnd was dovon wider verkauft werd odder vf die swein kompt1473 CDBrandenb. III 2 S. 119
- der mulschreiber sol dar ob sein, das es vmb die mulkasten vnd mulstein wol verfasset werd, damit den armen leuten ir mel, auch der herschaft ir steinmel nit zu vnnütz vergee vnd das er das steinmel alle wochen zweymal aufkern lasz vnd das in ein verslossen gemach tragen vnd messen lasz, das man ein wissen hab, was ein jar steinmels gefelle1473 CDBrandenb. III 2 S. 118
- daß zu nachtheil des licent-ærarii das so genandte stein-mehl oder muͤhlen-schlam ... zu maͤstunge der schweine, auch wohl zum brandteweinbrennen verbrauchet werde1719 BrschwLünebCPolO. II 445