Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steinmetzzunft

Steinmetzzunft

, f.

auch -metzenzunft 
Korporation, Zusammenschluss der Steinmetze 
  • H. claget ebenermaßen, das obg. G. in steinmetzenzunfft 40f. schuldig
    1652 Neustadt/W./DRWArch.
  • die stein-metzen-zunfft hatte vor diesem ihre haupt-stuben in Straßburg gehabt, wohin von allen gewercken dieser leute aus dem reich in wichtigern vorfallenheiten gegangen worden war
    1707 Theatrum Europ. 18 (1720) 43
  • statuta und privilegia einer ehrsamber steinmetz-zunft 
    1722 TrierWQ. 620