Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steinschneider
Artikel davor:
Steinpropst
Steinrecht
Steinsalz
Steinsatz
Steinsatzung
Steinsäule
Steinschieben
(Steinschleißung)
(Steinschließer)
Steinschneiden
Steinschneider
, m.
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I
Handwerks-Chirurg, der Steine (XXI) aus der Blase und Niere entfernt; häufig im Wandergewerbe
bdv.:
Schneidarzt,
Steinarzt
- hand min herren, die nuwen rät, meister S., den steinschnider, umb siner kunst willen hütten und wachen hie in der stat Basel fry gesatzt1506 Jb. Schweiz. Ges. f. Familienforsch. (1979)
- J.R., burger vnd steinschnyder der loblichen statt Zürich1554 OstbairGrenzm. 2 (1958) 46
- landferigen schal by ansehenlicher straf, uthgenamen erfarenen und berömeden broke- und steinsnidern, ok die so sonderliche schaden tho heilen geschickt, baven achte dage alhir tho verharren ... nicht frig sin1568 PommJb. 1 (1900) 116
- simplicisten, kälberärzt, bader, platerscherer, steinschneider, wundärtzt1582 Fischart,GeschKl.(Sch.) 348
- daß ... oculisten, stein- und bruchschneider (indem sie nicht bei demjenigen, was sie gelernet und darinne sie erfahrung erlanget, alleine verbleiben, sondern über ihre wissenschaft und beruf sich eines mehrern annehmen) ... zu heilen sich anmaßen1666 Gotha/QNPrivatR. II 1 S. 616
- [sie ließen in allen staͤdten] einen gewissen steinschneider bestellen, zu dem ende, daß nicht die einfaͤltigen von den marktschreiern und landfahrern betrogen und um ihre gesundheit gebracht wuͤrden1675 PatrArch. 1 (1784) 73
- oculisten, operatores, stein- und bruchschneider, zahnbrecher etc. ... sollen ... ausserhalb den oͤffentlichen maͤrckten ... nicht geduldet werden1682 CCMarch. V 4 Sp. 21Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- kein underthann solle sich oder seine leüt frembden arzten, sonderlich denen bruch- oder stainschneidern, ohne vorwüssen und anzeig der obrigkeit in eine chur anvertrauen ... bei hocher straff1701 OÖsterr./ÖW. XIII 245
- [collegium medicum, welches] bader, bruch- und steinschneider, auch hebeammen ... visitiret und examiniret1725 ActaBoruss.BehO. IV 1 S. 652
- [wasgestalt durch] bruch- und stein-schneider, bader und dergleichen unsere unterthanen ... gar um leib und leben gebracht werden1731 HannovGBl. 8 (1905) 231
- der steinschneider beschaͤftiget sich mit dem schneiden der im leibe wachsender steine, es moͤgen dieses niren- oder blasensteine seyn1757 Estor,RGel. I 250Faksimile (ca. 156 KB)
- alle medicamentenhaͤndler, oculisten, stein- und bruchschneider ... gehoͤren ... unter die dijudicatur des collegii medici1785 BrschwWolfenbPromt. III 231
- zahn- und augenärzte, bruch- und steinschneider, quacksalber ... und alle andere, die aus innern oder äußern curen ohne erlaubniß der obrigkeit oder ohne zuziehung und genehmigung eines approbirten arztes ein gewerbe machen, sollen ... mit gefängniß auf vierzehn tage bis sechs wochen bestraft werden1794 PreußALR. II 20 § 706
- bruch- und steinschneider muͤssen nie ohne ... erlaubniß der obrigkeit ... zur ausuͤbung ihres gewerbes zugelassen werden1802 v.Berg,PolR. II 192Faksimile - in Google Books
II
Kunsthandwerker, der Edelsteine und andere harte Materialien verarbeitet und hieraus Wappen, Gefäße usw. verfertigt; Siegelgräber
- darumb dann die mahler, bildhawer, steinschneider, zimmerleut ... auß Italien in Ungarn kommen, welchen man große besoldung geordnet1516 ArchKulturg. 35 (1953) 64
- der steinschneider: ich aber schneyd edelgestein ... auch der fuͤrsten wapen viel / die man setzt in die pettschafft ring / sunst auch viel wappen aller ding1568 Ständebuch Bl. H iii
- iß ein steensnyder, ein oldermann, de mith einer fruwen so jarlang in den landen ummeher getagen, einen son und medchen getueget, ... getruwet ... mit bewilliging der andern hern pastorn1589 ZLübG. 55 (1975) 54
- dem supplicirenden C.v.C., steinschneideren, soll man sein privilegium und freyheit, als die behemischen granaten auf der mühl zu schneiden, noch auf fünff jahr lang prorogiren1598 NürnbRatsverl. II 272
- isersnidare, stensnidare, och pitscherstickareum 1650 ZHambG. 46 (1960) 110
- [die] kupferdrucker, wappen- und steinschneider ... sind an den magistrat zu weisen1787 HdbchÖstGes. XIII 544Faksimile - digitalisiert im Rahmen von ALEX - Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
- [die kuͤnstler theile ich ab in] mahler, steinschneider, erzschneider, stempel- und petschierstecher1787 Krünitz,Enzykl. 40 S. 240Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [gewerbliste:] glas-, stein- und wappenschneider: 11788 Gatterer,TechnolMag. I 741Faksimile - digitalisiert von der UB Bielefeld
- [classification des persoͤnlichen verdienstes der gewerbsleute:] in doͤrfern kommen in die ... II. klasse ... steinschleifer; steinschneider; sticker in gold, silber und seide1815 SammlBadStBl. III 210