Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steinsetzeramt

Steinsetzeramt

, n.

Amt, Posten, Stelle eines Steinsetzers (I) 
  • zu solchem steinsetzer ampt sollen hinfürtter andere personen nit, dann die eines ehrlichen vnuerleumbten herkommens, guten verstandts ... vnndt die im velt vnndt markhung der gelegenheit erfahren, ... angenomen ... werden
    1585 Gerolzhofen/Simmerding,Grenzzeichen 410
  • zu solchem steinsetzer-amt sollen hinfüro andere personen nicht dann die eines ehrlichen, unverleumbten herkommens, guten verstands und ehrlichen wesens und lebens und die in feld und markung der gelegenheit erfahren und dabei herkommen sind ... angenommen werden
    1650 Zehnter,Messelh. 340