Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steinwalge
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Steinung
Steinverkäufer
(Steinwächter)
Steinwaffe
Steinwalge
, f.
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Höhenlinie, von welcher die Steine in verschiedene Richtungen herabrollen, Wasserscheide, als Grenzlinie; meton.: Herabrollen von Geröll in verschiedene Richtungen
vgl.
Schneeschleife
Sachhinweis: ZRG.2 Germ. 43 (1922) 27
- was ... die wassersaig und stainwalg begreift, das gehört an mitl ein das gericht O.K. und ist mit dem gerichtszwang ... ainem landrichter daselbst ... underworfen1523 ArchKärnten 20/21 (1912) 215
- confin und pimarch, so ditz gericht mit alter auszaigt: ... nach der höch, was stainwalg und wassersaig ausweist, biß an den M.1565 RaurisLR. 205Faksimile (ca. 47 KB)