Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): steipern
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, v.
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mit einer Stütze befestigen, abstützen
- die unterthanen anzumahnen, daß sie wegen bevorstehender gefahr [Hochwasser] bald moͤglichst ihre in nicht wasserfreyen kellern liegende faͤsser steupern und verwahren sollen1789 Wüst,Policey VI 293
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