Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stellbaum

Stellbaum

, m.

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ein Teil einer Jagdfalle
  • ob ainer mit haimblichen jagen, gewichtl aufhenken, stellpäumb zu machen ... begriffen wurde, soll nach ungnaden gestrafft ... werden
    1584 NÖsterr./ÖW. IX 449
unter Ausschluss der Schreibform(en):