Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stelle
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, f.
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I
Ort, Örtlichkeit; Platz, Sitzplatz; zur Stelle vor Ort
bdv.:
1Ort (IV)
- szo muß yn derselbigen seyner beweysunge außgedruckt werden, wenn und wo und an welchen stellen der angezcogene kauff gescheen1474 PössneckSchSpr. I 327
- [T. het im closter] seinen willen vngesewmet kegen dem junge gesellen geubet, wu er der veter vnd der stelle nicht geschonet1509/16 GörlitzRatsAnn. I/II 18Faksimile - in Google Books
- derhalben auch die communicanten ein eigen stelle und ort nahent bei dem altar haben sollen, damit sie von der ganzen gemeine besichtiget werden1525 Preußen/Sehling,EvKO. IV 33Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- [wo einer nicht bezalt, mag der richter] jm ein stelle, ein haus, ein gasse in der stad oder ein ander gegendt anzeigen, das er daraus nicht gehe1541 König,Proz. 235rVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- das ... gelag, zechen, spielpletze ... am pranger oder gefenknus, nach gelegenheit der stelle, gestraft werden1572 Anhalt/Sehling,EvKO. I 2 S. 571Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- in actibus et processibus publicis werden ihnen [legaten] sonderliche loca und stellen ... eingeben1577 RTTraktat(Rauch) 91Faksimile (ca. 104 KB)
- darnach setzet sich der elterman wider in seine stelleum 1600 Stieda-Mettig 640Faksimile (ca. 40 KB)
- [wer den zaun überlegt, soll gestrafft werden 3 gulden] und den zaun an sein alte stöll sezen, oder wo kheiner gewesen, gar aufheben1659 SalzbWaldO.(FRAustr.) 149
- was sie aber alhier zur stelle von buͤrgern gekaufft, das moͤgen sie zu wasser hinaufffuͤhren. was sie aber oben selber eingekaufft, das sollen sie ... nur an buͤrgere verkauffen1762 Wiesand 882Faksimile - in Google Books
- daß ... dem zehentherrn ... die wahl der zehenten-hocke, wenn er sie auch schon auf einem felde an einer stelle aufnehmen will, zu lassen sey1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 47 § 12
II
Position, Stellung, insb. in einer Rangfolge; auch übtr.; in js. Stelle treten js. Erbe, Rechtsnachfolger sein; in die Stelle anstelle
vgl.
1Ort (XIII)
- daß in solchen faͤllen allezeit das kind ... in des verstorbenen vaters stelle treten solle1577 BremRitterR. 10Faksimile - in Google Books
- ihme [obrist hofmarchalck] die negste stell nach dem obristen hofmeister ... an unserm kays. hof gepüret1658 Strobl,Obersthofm. 143
- [Strafe für Ehebruch: W. soll] mit wasser und brod übernachten, auch ein ganzes jahr die letzte stell auf der zunft nehmen1682 Schindler,VerbrFreib. 266
- gleichwie sie [die gesandte] die stelle des kriegs vertretten, so ergiebt sich von selbst, daß derjenige, welcher jus belli nicht hat, auch mit dem jure repressalium nicht begabt sey1770 Kreittmayr,StaatsR. 39Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- bestehen gedachte lehen dato noch, weil der gewoͤhnliche geldanschlag von den lehenpferden in die stelle des naturalkriegs- oder ritterdienstes eintritt1770 Kreittmayr,StaatsR. 403Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
III
Amt, Posten; Sitz in einem Gremium; Stelle und Stimme stimmberechtigter Sitz (in einem Gremium)
bdv.:
1Amt (II 3)
vgl.
Stimme (V)
- probst vnd gantz capittell [geloben] meister A.G. vnd U.M. stelle vnd gantz vnuorbrochen zw halden1458 MittOsterland 2 (1845/48) 94Faksimile - in Google Books
- die von stedten ... als die ire session, stelle und stimme neben den landtstenden im rechten gehabt1570 CDSiles. 27 S. 217
- raths personen sollen ... wann eine stelle erledigt, innerhalb vier wochen erwehlet ... werden1599 LauenburgStR. I 5Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- bey den vacierenden stellen ... soll e.e.e. hw. rath macht haben, 3 tüchtige und untadelhafte persohnen der universitet zu denominirenAnf. 17. Jh. ErfurtUniv. 15
- wann ein commenden ... vaciret, so soll der landt-commenthur ... die ledige stöll mit dem hierzu würdigsten commenthur ... oder einem andern ritter widerumb ersezenDOrdStat. (1606/1740) 123Faksimile - in Google Books
- wan ... eine unter den jungfern mit todte abgehen wurde ... wan also eine stelle erledigt, soll dieselbige iderzeit mit einer ehrlichen, frommen personen ... besetzet ... werden1614 Bremen/Sehling,EvKO. VII 1 S. 42Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- wollestu die ohngehorsame des raths alßbalten ihrer dignitaeten, freyheit und dienst priviren und ihre stell mit andern qualificirten catholischen subjecten ersetzen1625 Heppenheim 106
- dieweilen ... eine person abgefordert und also ein stell vacirt1644 MHungJurHist. V 2 S. 200
- dass ihr mann beym senat waͤre und ohngezweiffelte hoffnung haͤtte, denselben tag die stell eines land-vogts oder land-ambtmanns zubekommen1669 Grimmelshausen(BdK) II 636
- die vacant gewordene stelle des receptoris aber soll sogleich ... wieder mit einem sichern und ratione loci sich schickenden pastore besetzet werden1713 HalberstProvR. 129Faksimile - in Google Books
- ob schon das directorium ... kein absonderliches votum habe, so seye es doch jderzeit bey einem stelle und stimm vertrettenden hause1746 Moser,StaatsR. 28 S. 283Faksimile - in Google Books
- die von dem viehe abfallende besserung ... solle zu nutz des hierden verbleiben bey ... entsetzung seiner stehel1755 PublLux. 51 (1903) 318
- [falss schweinhirt K. mehr landt beräst als specificirt, solle er] seiner stähl entsetzt seyn1758 PublLux. 51 (1903) 319
- bey dorfgerichten, wo ... ein actuarius befindlich ist, welcher in des gerichts-directoris abwesenheit dessen stelle vertritt1770 CSax. I 991Faksimile - in Google Books
- in dieser hinsicht sind die woͤrter: bedienung, stelle, charge mit dem ausdrucke: amt gleichbedeutend1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 180Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- der pabst behaͤlt sich vor, alle geistlichen stellen ... zu vergeben, anstatt daß sie ... durch die wahl ... ersetzt wurden1800 RepRecht V 342Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- jagdbediente: ... alle diese vorbenannten stellen muͤssen mit personen von adel besetzt seyn1810 JagdWB. I 407Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ein departementscollegium ... dessen mitglieder ihre stellen lebenslaͤnglich bekleiden1810 Pölitz,Verf. I 1 S. 47Faksimile - in Google Books
IV
Instanz, Behörde, auch Gericht; kräftige Stelle zuständige Instanz, Einrichtung; geheime Stelle eine hohe Regierungsbehörde
- mit dem rat zu C., da eyn sollichs geschen und gehandelt sal worden sin als an eyner mechtigen stelle1474 PössneckSchSpr. I 301
- das dem alten C.H. solch krigissche hawss vnd hoff jn krefftigen stellen, als vor gerichte, ... zcu eynem willigen pfande ... jngesatzt sey15. Jh.? Walch,Beitr. VIII 270
- ein loeblich willkürlich stelle und gerichte1556 CDSiles. 27 S. 206
- wolte denn der eheleute eines seine gabe ... widerruffen oder aͤndern, so sol es ... sich vor vns an krefftige stelle, oder die jenigen so wir auff ersuchen darzu verordnen wuͤrden, vorfuͤgen, das ander theil mit sich bringen, vnd also die voraͤnderung der gaben ... anstellenBreslauStat. 1588 Art. 3Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- seint alsobalt botten nach Salzburg vnd nach Gräz zu der gehaimen stell, dem todt zu intimiren ... abgeschikht worden1657 SteirGBl. 5 (1884) 89Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- dieses [soll] von unsern nachgesetzten stellen, gerichten, grund-buͤchern und uͤbrigen instantzien ... besonders beobachtet werden1717 CAustr. III 892Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wann die amts-alter-leute zur stelle sitzen, ... sollen dieselben nach ihren besten wissen und gewissen einen jeden ... sein recht wiederfahren lassen1735 ZHambG. 12 (1908) 446
- vor dem 15ten seculo ... gieng alles nur durch eine einzige stelle, naͤmlich durch den hofrath oder das hofgericht1770 Kreittmayr,StaatsR. 353Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
V
(bebautes und bewirtschaftetes) Grundstück, Hofstelle (II)
- die da pauen die stellen und die weingarten auf dem perg, geben nur den drittailvor 1491 NÖsterr./ÖW. VIII 1053Faksimile (ca. 51 KB)
- soll kein man keinerley raum, ess sei stelle oder welcherlei ess sey, von seinem erbe vorkeuffenvor 1523 KönigsbergWillk. 63
- dasz die jenigen inwohner, welche in der vorstadt erdhütten besitzen, ... ein jeder von dem grundbuch sein stelle lösen solle1732 MHungJurHist. V 2 S. 456
- daß auf denen zu erkaufenden guͤthern sechs neue stellen angebauet und mit auslaͤndischen wirthen besetzet werden muͤssen1772 HistBeitrPreuß. II 543Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ferner befanden sich ... noch 8 wuͤste stellen1781 HistBeitrPreuß. I 230Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [ein jeder unterthan soll hauß und hof bestens bewirthen,] da aber einer ... die stelle vergringerte, denselben sollen die gerichte ... erfordern18. Jh. Schlesinger,Weist. I 187
- ein calenbergischer interimswirth, der nur auf gewisse jahre auf die stelle gesetzt wird ... bekommt ... keinen meierbrief1803 Gesenius,Meierrecht II 246Faksimile - in Google Books
VI
Verkaufsstand, -platz
- ob jemandt daruor witter hinus gebuwen oder stellinen gemacht hette, die sol man wider danen thuon1471 LuzernWeißb. 32
- das al saltzluͥtt jn dz saltz hus stan und sollen dz saltz da verkouffen und mit den stellinen umb gan, dz nitt einer allein die besten stelly hab1475 LuzernSTQ. III 159Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
VII
Schifflände, -anlegeplatz
- wan sie [die schiffleute] nit am montag an die stellen kumen, sollendt sie schuldig sein, es durch ein eigen boten in die höf zue berichten, damit die fuerlütt nit umb sunsten farend1653 SchweizId. XI 56Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
VIII
Fischlaichplatz
- das in die stelli niemant weder stumpen, schnür noch hechtschnür oder netzen nit setzen sölle. aber wol usser halb den stellinen mogen si die setzen1541 Boesch,Sempach 153
- [der statt wächter söndt schwören, alle stunden zu melden] an den gewonlichen stellinnen1593 LuzernSTQ. IV 376Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
IX
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