Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stellenlösung
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Stelle
stellen
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, f.
Geldsumme, die bei der Neuvergabe eines Dienstpostens zu zahlen ist
- [der kirchen-vater soll] bey vergebung der stellen ... alles, was ... eine stelle zu überkommen ihnen bezahlt wird, ... in den empfang bringen, damit alles, was bey der stellen-lößung gesammelt werden kann, der kirchen zum nutzen angedeyhn [kann]1698 SiebbStatMun. 36Faksimile - in Google Books