Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stellfaß

Stellfaß

, m.

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(zT. auf Sockeln) stehendes, nach oben offenes Fass, Stande 
  • item ein stelfass: werden drei stelfass vor ein gerechent und solche verzollet mit 2 goltg.
    1597 BeitrNRh. 21 (1906/07) 170