Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): stellig
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stellig
, adj.I inhaftiert, festgesetzt; jn. stellig machen/tun jn. inhaftieren, festnehmen, auch: vor Gericht bringen
III stellig werden von etw. ablassen, etw. unterlassen
IV stehend, unbeweglich; etw. stellig machen etw. anhalten