Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): stellig

stellig

, adj.
I inhaftiert, festgesetzt; jn. stellig machen/tun jn. inhaftieren, festnehmen, auch: vor Gericht bringen
II etw. stellig machen/tun etw. beschlagnahmen, bekümmern (II 2 b), mit Arrest belegen
III stellig werden von etw. ablassen, etw. unterlassen
IV stehend, unbeweglich; etw. stellig machen etw. anhalten