Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stellionat
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Stellionat
, m.
auch lat. flektiert
Betrug, Betrügerei, Fälschungsdelikt
Betrug, Betrügerei, Fälschungsdelikt
- wann in sunderlicher verclagung als stellionatus vnnd wo einer vom erbe stilt, ... der vnfleyß oder schuld des verclagers gestrafft werden1436 (ed. 1516) Klagsp.(Brant) 145vFaksimile - in DRQEdit
- die kaiserlichen rechte [machen] einen fleischer, welcher untuͤchtiges fleisch von krankem viehe verkaufet, des stellionates schuldig1762 Estor,Beamte 428
- bei fleischlichen verbrechen, stellionaten und uͤbrigen falschen, woraus kein sonderlicher schade erwachsen [ist auf poenam extraordinariam zu erkennen]1782 Schlözer,StAnzeigen II 255Faksimile - digitalisiert von der UB Bielefeld
- zur wiederbefähigung dürfen nicht zugelassen werden solche, die der hintergehung (stellionats) oder einer boshaften zahlungsflüchtigkeit schuldig sindBadLR. 1809 Anh. Satz 268Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte