Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stelljagd

Stelljagd

, f.

Jagd, bei der das Wild an eine mit Netzen umhegte Stellstatt getrieben wird
  • wenn einer in solchen gütern nicht vollkommen eine landhufe hätte, [solle] sich allein der streg-, mit nichten aber der stelle-jagd gebrauchen
    1614 MecklZR. 13 (1895) 71
  • in gemischten guͤthern soll einer, der keine volle landhufe darinn besitzen, sich der streifjagd nicht bedienen, wohl aber der stelljagd 
    1788 Gadebusch,Staatskunde II 40
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