Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stelljagd
Artikel davor:
Stellbaum
Stellbrief
Stelle
stellen
Stellenlösung
Stellfaß
Stellgeld
Stellholz
stellig
Stellionat
Stelljagd
, f.
Jagd, bei der das Wild an eine mit Netzen umhegte Stellstatt getrieben wird
- wenn einer in solchen gütern nicht vollkommen eine landhufe hätte, [solle] sich allein der streg-, mit nichten aber der stelle-jagd gebrauchen1614 MecklZR. 13 (1895) 71
- in gemischten guͤthern soll einer, der keine volle landhufe darinn besitzen, sich der streifjagd nicht bedienen, wohl aber der stelljagd1788 Gadebusch,Staatskunde II 40Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)