Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stellmacherhandwerk

Stellmacherhandwerk

, n.

Zunft der Stellmacher 
  • sein wir meister des rade- und stellmacherhandwercks alhie in H. einig geworden und eine büsse aufgerichtet, auch vor rahtsam angesehen, eine richtige handwercksgerechtigkeit gleich in andern städten zu machen
    1599 HambZftRolle 196