Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stellmann

Stellmann

, m., Stellleute, pl.

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Jagdgehilfe, der Fangnetze aufstellt
vgl. Stellstatt
  • cellerarius ... 4 [cadellas] dabit pistoribus, cervisariis 4 et eorum magistro 1, stelman 5, piscatoribus 4
    2. Drittel 12. Jh. WerdenUrb. I 270 [hierher?]
  • so muß der jaͤgermeister ordentlich verzeichnen, wie viel an zeug vnd anderer gereitschafft, auch wie viel anspanner vnd andere stelleute vnd frohner ... nach gelegenheit der vorhabenden jagt erfodert werden
    Seckendorff,Fürstenstaat (1656) 205
  • [in aller fruͤhe wird] das zeug enger gestellet und die stell- und jagt-leute zu beyden seiten rangiret
    1720 Lünig,TheatrCerem. II 1227