Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stellmann
Artikel davor:
Stellfaß
Stellgeld
Stellholz
stellig
Stellionat
Stelljagd
Stellmacher
Stellmacherbruderschaft
Stellmachergeselle
Stellmacherhandwerk
Stellmann
, m., Stellleute, pl.
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Jagdgehilfe, der Fangnetze aufstellt
vgl.
Stellstatt
- cellerarius ... 4 [cadellas] dabit pistoribus, cervisariis 4 et eorum magistro 1, stelman 5, piscatoribus 42. Drittel 12. Jh. WerdenUrb. I 270 [hierher?]Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- so muß der jaͤgermeister ordentlich verzeichnen, wie viel an zeug vnd anderer gereitschafft, auch wie viel anspanner vnd andere stelleute vnd frohner ... nach gelegenheit der vorhabenden jagt erfodert werdenSeckendorff,Fürstenstaat (1656) 205
- [in aller fruͤhe wird] das zeug enger gestellet und die stell- und jagt-leute zu beyden seiten rangiret1720 Lünig,TheatrCerem. II 1227Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg