Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stellstatt
Artikel davor:
Stellholz
stellig
Stellionat
Stelljagd
Stellmacher
Stellmacherbruderschaft
Stellmachergeselle
Stellmacherhandwerk
Stellmann
Stellpferd
Stellstatt
, f., Stellstätte, f.
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zum Aufstellen von Jagdnetzen bestimmte Stelle
bdv.:
Stallstätte (I)
vgl.
Stellmann
- von denselbn marchen unz auf die stellstat in den grabn1545 NÖsterr./ÖW. IX 373Faksimile (ca. 50 KB)
- [4 Hufen] auszerhalb unserer wildtbahn und stelstetten nach dem romittischen sehe1617 InsterbUrk. 183
- es sollen auch die wildbahnen und stellstaͤdte weiter, dann sie vor alters determiniret, nicht ausgebreitet ... werden1653 CCMarch. VI 1 Sp. 454Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- muͤssen die bauren die wildbahnen raͤumen, staͤllsteten hauen, die feldgraben, stroͤhme, felder und wiesen raͤumen1700 HistBeitrPreuß. II 99Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)