Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stellstatt

Stellstatt

, f., Stellstätte, f.

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zum Aufstellen von Jagdnetzen bestimmte Stelle
vgl. Stellmann
  • von denselbn marchen unz auf die stellstat in den grabn
    1545 NÖsterr./ÖW. IX 373
  • [4 Hufen] auszerhalb unserer wildtbahn und stelstetten nach dem romittischen sehe
    1617 InsterbUrk. 183
  • es sollen auch die wildbahnen und stellstaͤdte weiter, dann sie vor alters determiniret, nicht ausgebreitet ... werden
    1653 CCMarch. VI 1 Sp. 454
  • muͤssen die bauren die wildbahnen raͤumen, staͤllsteten hauen, die feldgraben, stroͤhme, felder und wiesen raͤumen
    1700 HistBeitrPreuß. II 99