Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stellvertretung

Stellvertretung

, f.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Auftreten und Handeln für einen anderen in dessen Namen; Position, Tätigkeit eines Stellvertreters 
  • ihro hochfuͤrstliche gnaden zu O. ... haͤtten dem herrn dom-dechant zu V. ... zu dero stellvertretung bevollmaͤchtiget
    1645 v.Meiern,Westph. I 682
  • stellvertretung ... in faͤllen einer krankheit oder notwendigen abwesenheit des ordentlichen protocollhalters
    1796 SystSammlSchleswH. II 1 S. 370
  • stellvertretung in sachen
    BadLR. 1809 S. 732
unter Ausschluss der Schreibform(en):